Datum des Inkrafttretens: 30. April 2024
Diese Nutzungsbedingungen von Narvar (die „Vereinbarung“) bestimmen zusammen mit allen Serviceaufträgen (wie unten definiert) den Zugang des Unternehmens zur Plattform, zu den Services und zur Implementierung (wie jeweils unten definiert), die das Unternehmen (wie unten definiert) von Narvar, Inc. („Narvar“) erhält. Das Unternehmen und Narvar werden einzeln als „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die eine Partei dieser Vereinbarung besitzt oder kontrolliert, die im Besitz oder unter der Kontrolle einer Partei dieser Vereinbarung ist oder die unter gemeinsamer Kontrolle oder gemeinsamem Besitz mit einer Partei dieser Vereinbarung steht. „Kontrolle“ ist definiert als der direkte oder indirekte Besitz von mindestens fünfzig Prozent (50 %) jeglicher Klasse von Eigenkapital- oder Stimmrechtsanteilen eines Unternehmens, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch einen Vertrag oder auf andere Weise.
„Autorisierter Mitarbeiter“ bezeichnet einen Mitarbeiter oder Vertragsnehmer des Unternehmens, der vom Unternehmen autorisiert wurde, im Namen des Unternehmens auf die Dienste zuzugreifen.
Das „Unternehmen“ bezeichnet das Unternehmen oder eine andere juristische Person, die im jeweiligen Serviceauftrag angegeben ist, einschließlich verbundener Unternehmen.
„Unternehmensdaten“ sind alle Informationen oder Daten, die das Unternehmen in die Plattform einbringt oder Narvar zur Eingabe in die Plattform zur Verfügung stellt.
„Vertrauliche Informationen“ sind geschäftliche oder technische Informationen, die eine Partei der anderen Partei im Rahmen dieses Vertrags offenbart und die von der offenlegenden Partei als "vertraulich" oder "urheberrechtlich geschützt" gekennzeichnet sind oder auf andere Weise vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten.
„Dokumentation“ bezeichnet die Plattform- und/oder Dienstleistungsdokumentation, die dem Unternehmen von Narvar im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt wird.
„Feedback“ meint alle Rückmeldungen, Kommentare und Verbesserungsvorschläge zu den Dienstleistungen, die das Unternehmen an Narvar übermittelt.
„Rechte an geistigem Eigentum“ sind Patentrechte (einschließlich, ohne Einschränkung, Patentanmeldungen und Offenlegungen), Erfindungen, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, moralische Rechte, Knowhow, Daten und Datenbankrechte sowie alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, die in jedem Land oder jeder Gerichtsbarkeit der Welt anerkannt sind.
„Implementierung“ bezieht sich auf die von Narvar erbrachten Dienstleistungen zur Konfiguration und Einführung der Dienste für das Unternehmen, wie sie in einer einem Serviceauftrag beigefügten Leistungsbeschreibung beschrieben sind.
„Marken“ sind die Unternehmens- oder Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Domänennamen oder andere Kennzeichnungen einer Partei.
„Plattform“ bezeichnet das von Narvar entwickelte Cloud-basierte System, über das Einzelhändler den Nutzern ein verbessertes Erlebnis vor und nach dem Kauf bieten können, sowie sämtliche Änderungen, Erweiterungen, Updates, neue Versionen, Verbesserungen und andere Modifikationen, die von Narvar oder im Namen von Narvar vorgenommen werden.
Das „Service Level Agreement“ ist das Service Level Agreement, das in Anhang B dieser Vereinbarung aufgeführt ist.
„Dienste“ bezeichnet die im jeweiligen Serviceauftrag beschriebenen plattformbezogenen Dienste (jedoch nicht die Implementierung).
„Nutzer“ bezieht sich auf eine Person, die ein Kunde des Unternehmens ist und die Zugang zur Plattform (wie sie dem Unternehmen im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird) zum Nutzen des Unternehmens erhält.
2.1 Serviceaufträge. Gelegentlich können die Parteien einen oder mehrere Serviceaufträge erteilen, in denen die Dienstleistungen beschrieben werden, die Narvar für das Unternehmen erbringen wird (jeweils ein „Serviceauftrag“). Jeder Serviceauftrag verweist ausdrücklich auf diese Vereinbarung, ist Teil dieser Vereinbarung und unterliegt den darin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen. Ein Serviceauftrag kann ausschließlich durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vereinbarung geändert werden. Im Falle eines Konflikts zwischen den Bedingungen des Serviceauftrags und dieser Vereinbarung hat der Serviceauftrag im Umfang des Konflikts Vorrang.
2.2 Services. Die Leistungen von Narvar für das Unternehmen werden gemäß den im jeweiligen Serviceauftrag und dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen erbracht.
2.3 Implementierung. Umfasst ein Serviceauftrag die Implementierung, wird Narvar dem Unternehmen die Implementierung gemäß dem Serviceauftrag und dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen.
2.4 Plattform-Hosting. Narvar betreibt und wartet die Plattform auf Servern, die von Narvar oder auf Anweisung von Narvar betrieben und gewartet werden.
2.5 Datenschutz und Informationssicherheit. Narvar hält sich an seine Standardverfahren zum Datenschutz und zur Informationssicherheit für die Dienstleistungen, wie sie in Anhang C dieser Vereinbarung aufgeführt sind.
2.6 Kooperation und Unterstützung. Das Unternehmen wirkt bei der Bereitstellung genauer Einrichtungs- und Konfigurationsdaten für die Services und eventuell die Implementierung gemäß den Anweisungen von Narvar in der Dokumentation und den Bestimmungen des jeweiligen Serviceauftrags mit. Das Unternehmen ist verpflichtet, Narvar bei der Erbringung der Dienstleistungen und der Implementierung jederzeit nach Treu und Glauben zu unterstützen und die Informationen, den Zugang, die Daten und das Personal des Unternehmens zur Verfügung zu stellen, die Narvar für die Erbringung der Dienstleistungen und der Implementierung benötigt. Das Unternehmen muss auf eigene Kosten die erforderliche Computer-Hardware, Software, Modems, Internetverbindungen und andere Gegenstände beschaffen und unterhalten, die für den Zugang zu den Diensten und deren Nutzung erforderlich sind.
2.7 Autorisierte Mitarbeiter. Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass alle bevollmächtigten Mitarbeiter die Bedingungen dieses Vertrags einhalten, insbesondere die in Abschnitt 3.2 dargelegten Verpflichtungen des Unternehmens und Einschränkungen. Narvar kann den Zugang eines autorisierten Mitarbeiters zu den Diensten nach einer angemessenen Mitteilung an das Unternehmen aussetzen oder beenden, falls Narvar angemessenerweise feststellt, dass der autorisierte Mitarbeiter gegen diesen Vertrag verstoßen hat. Das Unternehmen trägt zu jeder Zeit die Verantwortung für alle Handlungen seiner autorisierten Mitarbeiter.
2.8 Länderspezifische Bedingungen. Sollte das Unternehmen in bestimmten anderen Ländern als den USA ansässig sein, beinhaltet diese Vereinbarung die länderspezifischen Bedingungen, die in Anlage A zu dieser Vereinbarung aufgeführt sind („länderspezifische Bedingungen“), wobei diese Anlage von den Parteien von Zeit zu Zeit schriftlich geändert werden kann (E-Mail ist ausreichend). Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Hauptteils dieser Vereinbarung und den länderspezifischen Bedingungen haben die länderspezifischen Bedingungen im Umfang des Widerspruchs Vorrang.
2.9 Autorisierter Wiederverkäufer. Wenn das Unternehmen Leistungen über einen von Narvar autorisierten Wiederverkäufer (ein „autorisierter Wiederverkäufer“) gültig erworben hat, und zwar im Rahmen eines Bestelldokuments, das das Unternehmen an die Bedingungen dieser Vereinbarung bindet (eine „Wiederverkäufer-Bestellung“), dann stellt Narvar dem Abonnenten die in der Wiederverkäufer-Bestellung angegebenen, gültig erworbenen Leistungen zur Verfügung. Eine Wiederverkäufer-Bestellung gilt für die Zwecke dieser Vereinbarung als Serviceauftrag, vorausgesetzt, dass (a) Abschnitt 4 dieser Vereinbarung keine Anwendung findet; (b) Narvar die Zahlung aller Gebühren im Zusammenhang mit der Nutzung der Services durch das Unternehmen vom autorisierten Wiederverkäufer einfordert; (c) etwaige Rückerstattungen oder Gutschriften an den autorisierten Wiederverkäufer erfolgen; (d) ein von einem autorisierten Wiederverkäufer für die Nutzung der Dienste durch das Unternehmen geschuldeter Betrag überfällig ist, kann Narvar, ohne Einschränkung der Rechte und Rechtsmittel, die Erbringung von Diensten für das Unternehmen aussetzen, bis die überfälligen Beträge vollständig bezahlt sind; (e) Beträge, die das Unternehmen an den autorisierten Wiederverkäufer für die vom Unternehmen abonnierten Dienstleistungen gezahlt hat, für die Zwecke von Abschnitt 12 (Haftungsbeschränkung) als vom Unternehmen geleistete Zahlungen gelten; und (f) eine Wiederverkäufer-Bestellung diese Vereinbarung, einschließlich Anhang C, oder die Dokumentation nicht ändern kann und keinen Vorrang vor ihr hat.
2.10 Subunternehmer. Sollte Narvar bei der Erfüllung dieser Vereinbarung auf Subunternehmer zurückgreifen, ist und bleibt Narvar gegenüber dem Unternehmen verantwortlich für (a) die Erfüllung dieser Vereinbarung, einschließlich der Erfüllung durch die Subunternehmer von Narvar, sowie (b) die Handlungen und Unterlassungen der Subunternehmen von Narvar im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung.
3.1 Lizenzen für die Plattform. Vorausgesetzt, dass das Unternehmen die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, gewährt Narvar dem Unternehmen eine begrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare (außer gemäß Abschnitt 14.1), weltweite Lizenz ohne Recht auf Unterlizenzierung für den Zugriff und die Nutzung der Plattform und erlaubt den Nutzern den Zugriff und die Nutzung der Plattform ausschließlich in Verbindung mit der erlaubten Nutzung der Dienste durch das Unternehmen während der geltenden Laufzeit. Eine derartige Lizenz unterliegt den im jeweiligen Serviceauftrag angegebenen Beschränkungen des Bestellvolumens. Narvar behält sich alle Rechte an der Plattform vor, die nicht ausdrücklich in diesem Abschnitt 3.1 gewährt werden.
3.2 Einschränkungen. Das Unternehmen darf die Plattform oder die Dienste nicht stören oder unterbrechen und darf auch nicht versuchen, sich Zugang zu Systemen oder Netzwerken zu verschaffen, die mit diesen verbunden sind (außer in dem Maße, wie es für den Zugang und die Nutzung der Dienste gemäß dieser Vereinbarung erforderlich ist). Das Unternehmen wird niemandem außer seinen autorisierten Mitarbeitern und Nutzern in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung den Zugriff auf die Plattform oder die Dienste oder deren Nutzung gestatten. Ohne Einschränkung des Vorstehenden darf das Unternehmen seine Zugangsdaten zu den Diensten nicht an Dritte weitergeben oder diesen anderweitig Zugang zu den Diensten gewähren, es sei denn, Narvar hat dem vorher schriftlich zugestimmt oder dies ist anderweitig im jeweiligen Serviceauftrag gestattet. Darüber hinaus darf das Unternehmen Dritten nicht erlauben: Darüber hinaus darf das Unternehmen Dritten nicht erlauben,: (i) Teile der Plattform oder der Dienste zu kopieren, zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen; (ii) die Plattform und die Dienste zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren; (iii) Teile der Plattform oder der Dienste an Dritte zu vermarkten, unterzulizenzieren, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu vervielfältigen, abzutreten, zu übertragen, zu vermieten, zu verpachten oder zu verleihen; (iv) Urheberrechtsvermerke oder Hinweise auf Eigentumsrechte in einem Teil der Dienste zu entfernen oder zu verdecken; (v) zu versuchen, die Plattform oder die Dienste aufzurufen oder zu durchsuchen oder Inhalte von der Plattform oder den Diensten herunterzuladen, indem andere Engines, Software, Tools, Agenten, Geräte oder Mechanismen (einschließlich Spider, Robots, Crawler, Data-Mining-Tools oder ähnliches) als die von Narvar bereitgestellte Software und/oder Suchagenten oder andere allgemein verfügbare Webbrowser von Dritten verwendet werden; oder (vi) die Plattform oder die Dienste oder vertrauliche Informationen von Narvar für Benchmarking oder Wettbewerbsanalysen zu verwenden oder Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zu entwickeln, zu vermarkten, zu lizenzieren oder zu verkaufen, die mit den Diensten konkurrieren.
3.3 Richtlinie zur akzeptablen Nutzung. Das Unternehmen und seine autorisierten Mitarbeiter und Nutzer dürfen die Plattform und die Dienste ausschließlich für autorisierte und legale Zwecke nutzen, die mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und den Rechten Dritter vereinbar sind.
3.4 Beschränkte Markenlizenz. Das Unternehmen räumt Narvar eine unentgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare (außer gemäß Abschnitt 14.1), nicht unterlizenzierbare, zeitlich begrenzte Lizenz zur Nutzung der Marken des Unternehmens ein, die ausschließlich dem Zweck dient, die Leistungen zu erbringen und das Erscheinungsbild der Schnittstelle des Unternehmens zur Plattform so zu verändern, dass die Marken des Unternehmens integriert werden, und zwar ausschließlich wie im jeweiligen Serviceauftrag festgelegt. Narvar stimmt zu, die Nutzungsrichtlinien für die Marken des Unternehmens und die Anweisungen, die das Unternehmen Narvar zur Verfügung stellt, einzuhalten und akzeptiert, dass jegliche Nutzung der Marken des Unternehmens ausschließlich dem Unternehmen zugute kommt. Narvar bestreitet die ausschließliche Nutzung der Marken des Unternehmens nicht und wird diese auch nicht anfechten oder anderweitig beeinträchtigen. Auch wird Narvar keine Anmeldungen oder Registrierungen für die Marken des Unternehmens oder für verwechselbar ähnliche Marken vornehmen. Die Lizenz in diesem Abschnitt 3.4 ist auf die Dauer des jeweiligen Serviceauftrags beschränkt.
4.1 Als Entgelt für die Erbringung der Dienstleistungen und ggf. der Implementierung durch Narvar entrichtet das Unternehmen an Narvar die im jeweiligen Serviceauftrag festgelegten Gebühren („Gebühren“) gemäß den dort festgelegten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Gebühren sind nicht erstattungsfähig und können nicht storniert werden, außer wenn dies in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist.
4.2 Steuern. Das Unternehmen trägt die Verantwortung für die Umsatz-, Nutzungs- und ähnliche Steuern, die mit dem Erhalt der Plattform und der Dienstleistungen verbunden sind, ausgenommen der Steuern, die auf Narvars Grundbesitz, persönlichem Eigentum, Einkommen, Personal oder ähnlichen Steuern basieren, die nicht direkt auf der Nutzung oder dem Verbrauch der Produkte und Dienstleistungen von Narvar durch das Unternehmen basieren.
5.1 Datenschutzrichtlinie. Im Rahmen des Anwendbaren wird Narvar die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von Narvar („Datenschutzrichtlinie“) erbringen, die Sie unter https://corp.narvar.com/privacy-policy aufrufen können.
5.2 Unternehmensdaten. Das Unternehmen gewährt Narvar eine begrenzte, weltweite, nicht übertragbare (außer gemäß Abschnitt 14.1), nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Verteilung, Übermittlung, Übertragung, Vorführung, Anzeige, Speicherung, Archivierung und Erstellung von Bearbeitungen der Unternehmensdaten während der geltenden Laufzeit einzig und allein zum Zweck des Betriebs und der Bereitstellung der Dienstleistungen für das Unternehmen.
5.3 Daten von Narvar. Narvar ist berechtigt, anonymisierte und/oder aggregierte Daten zu sammeln und zu analysieren, welche sich auf die Bereitstellung, Nutzung und Leistung verschiedener Aspekte der Plattform, der Dienste und der damit verbundenen Systeme und Technologien beziehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen, die auf Unternehmensdaten und daraus abgeleiteten Daten basieren), und Narvar ist berechtigt, während und nach der geltenden Laufzeit: (i) diese de-identifizierten, anonymisierten und/oder aggregierten Daten zu verwenden, um die Platform und die Leistungen zu verbessern und zu erweitern sowie für andere Entwicklungs-, Diagnose- und Korrekturzwecke in Verbindung mit der Platform, den Leistungen und anderen Angeboten von Narvar; und (ii) diese de-identifizierten, anonymisierten und/oder aggregierten Daten in Verbindung mit ihrem Geschäft offenzulegen.
6.1 Narvar-Eigentümerschaft. Was das Unternehmen und Narvar betrifft, so ist Narvar Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile an der Plattform, den Dienstleistungen und der Implementierung, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum.
6.2 Unternehmenseigentümerschaft. Was das Unternehmen und Narvar betrifft, so besitzt und behält das Unternehmen alle Rechte, Titel und Anteile an den Unternehmensdaten und den Marken des Unternehmens, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte daran.
6.3 Feedback. In dem Maße, in dem das Unternehmen Narvar Feedback zur Verfügung stellt, gewährt das Unternehmen Narvar eine nicht-exklusive, weltweite, unbefristete, unwiderrufliche, voll bezahlte, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz unter allen geistigen Eigentumsrechten, die dem Unternehmen gehören oder von ihm kontrolliert werden, um das Feedback zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren, davon abgeleitete Werke zu erstellen und es anderweitig zu verwerten.
7.1 Gegenseitigkeit. Jede Partei sichert der anderen Partei zu und gewährleistet, dass: (a) dass sie die volle Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen; (b) dass die Ausführung, Lieferung und Erfüllung dieser Vereinbarung von ihr durch alle erforderlichen Handlungen ordnungsgemäß genehmigt wurde und nicht gegen ihre Organisationsunterlagen verstößt; und (c) dass sie alle für die Erbringung bzw. Nutzung der Dienste geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten wird.
7.2 Service-Garantie. Narvar sichert dem Unternehmen in Bezug auf jeden Serviceauftrag zu, dass während der jeweiligen Laufzeit (a) die Leistungen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Dokumentation erbracht werden und (b) die Erbringung der Leistungen durch Narvar die im Service Level Agreement festgelegte Verpflichtung zur Serviceverfügbarkeit erfüllt. Die Haftung seitens Narvar und das alleinige und ausschließliche Abhilfe des Unternehmens im Falle einer Verletzung der in diesem Abschnitt 7.2 festgelegten Gewährleistung besteht darin, (i) Narvar zu gestatten, eine nicht konforme Softwarekomponente zu reparieren oder zu ersetzen, (ii) die in den Abschnitten 9 (Kündigung) und 10.2 (Auswirkung der Kündigung) beschriebenen ausdrücklichen Rechte auszuüben und/oder (iii) die im Service Level Agreement festgelegten Gutschriften in Anspruch zu nehmen.
7.3 Implementierungsgarantie. Narvar sichert zu, dass jeder Serviceauftrag, der die Implementierung beinhaltet, professionell und fachmännisch ausgeführt wird. Die Haftung seitens Narvar und das alleinige und ausschließliche Abhilfe des Unternehmens bei einer Verletzung der in diesem Abschnitt 7.3 genannten Garantie besteht in der Nacherfüllung der nicht vertragsgemäßen Implementierungsleistungen.
Diese Vereinbarung ist so lange gültig, wie Narvar dem Unternehmen Dienstleistungen im Rahmen eines Serviceauftrags erbringt. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist jeder Serviceauftrag für die darin festgelegte Laufzeit (die „anfängliche Laufzeit“) gültig und verlängert sich automatisch um weitere Zeiträume, die der anfänglichen Laufzeit entsprechen, es sei denn, eine Partei teilt mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich mit, dass sie keine Verlängerung wünscht (eine solche Verlängerungslaufzeit ist eine „Verlängerungslaufzeit“ und zusammen mit der anfänglichen Laufzeit die „Laufzeit“). Narvar hat das Recht, die Gebühren mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor Ablauf der aktuellen Laufzeit zu erhöhen, wobei die Gebühren für Verlängerungen nicht höher sein dürfen als (i) zehn Prozent (10 %) oder (ii) der Durchschnitt des Verbraucherpreisindexes in den Vereinigten Staaten, der während des unmittelbar vorangegangenen Zeitraums von zwölf (12) Monaten galt.
Jede Partei kann diese Vereinbarung (einschließlich aller Serviceaufträge) aufgrund eines Verstoßes kündigen, wenn: (i) die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begangen hat und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß behebt, sofern dieser Verstoß behebbar ist, mit der Maßgabe, dass die Behebungsfrist für einen Zahlungsverzug fünf (5) Geschäftstage beträgt; oder (ii) die andere Partei ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird und das Verfahren nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen eingestellt wird. Narvar kann diese Vereinbarung außerdem mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an das Unternehmen kündigen, falls das Unternehmen die geistigen Eigentumsrechte von Narvar an der Plattform und den Dienstleistungen verletzt oder anderweitig dagegen verstößt.
10.1 Bei Ablauf oder Beendigung eines Serviceauftrags (mit Ausnahme der Beendigung gemäß Abschnitt 9) gilt jeder andere Serviceauftrag, der zu diesem Zeitpunkt in Kraft ist, für die Dauer der zu diesem Zeitpunkt geltenden Laufzeit des betreffenden Serviceauftrags weiter.
10.2 Nach Ablauf oder Beendigung eines jeden Serviceauftrags: (i) wird jede Partei keine vertraulichen Informationen der anderen Partei mehr nutzen und der anderen Partei unverzüglich alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, zurückgeben (oder vernichten), ausgenommen archivierte elektronische Kommunikation, die vertraulich gespeichert werden kann, (ii) endet das Recht des Unternehmens und seiner autorisierten Mitarbeiter und Nutzer, auf die Plattform zuzugreifen und sie gemäß diesem Serviceauftrag zu nutzen, sofort; und (iii) werden sämtliche vom Unternehmen im Rahmen des Serviceauftrags an Narvar geschuldeten Gebühren sofort fällig; sofern das Unternehmen den Serviceauftrag aus wichtigem Grund gemäß Abschnitt 9 kündigt, erstattet Narvar dem Unternehmen einen anteiligen Betrag der im Voraus gezahlten Gebühren auf der Grundlage der verbleibenden Laufzeit.
10.3 Die in den Abschnitten 4, 5.3, 6, 10, 11, 12, 13 und 14 enthaltenen Rechte und Pflichten von Narvar und dem Unternehmen überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung und der Serviceaufträge.
11.1 Vertraulichkeit. Jede Partei (eine „empfangende Partei“) stimmt zu, keine vertraulichen Informationen der anderen Partei (eine „offenlegende Partei“) zu verwenden oder offenzulegen, es sei denn, dies ist für die Durchführung dieser Vereinbarung erforderlich. Die empfangende Partei setzt alle angemessenen Anstrengungen ein, um vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung zu schützen, allerdings in keinem Fall weniger als die Anstrengungen, die sie üblicherweise in Bezug auf ihre eigenen geschützten Informationen ähnlicher Art und Bedeutung unternimmt. Die empfangende Partei kann die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur an diejenigen ihrer Mitarbeiter, Vertragsnehmer, Vertreter und Berater weitergeben, die diese vertraulichen Informationen nach Treu und Glauben für die Durchführung dieser Vereinbarung kennen müssen. Voraussetzung hierfür ist, dass jeder dieser Mitarbeiter, Vertragsnehmer, Vertreter oder Berater zunächst eine schriftliche Vereinbarung abschließt (oder anderweitig bereits durch eine schriftliche Vereinbarung gebunden ist), die Nutzungs- und Geheimhaltungsbeschränkungen enthält, die die vertraulichen Informationen mindestens ebenso gut schützen wie die Bestimmungen dieser Vereinbarung. Bei einer Verletzung von vertraulichen Informationen oder geistigen Eigentumsrechten kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht einen Unterlassungsanspruch geltend machen, ohne dass eine Kaution oder eine ähnliche Forderung hinterlegt werden muss.
11.2 Ausschlüsse. Die Verpflichtungen in Abschnitt 11.1 gelten nicht, soweit die Informationen: (a) der Öffentlichkeit ohne Verschulden oder Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei allgemein bekannt sind oder werden; (b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig bekannt sind, ohne dass sie zur Vertraulichkeit verpflichtet ist; (c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden, ohne dass sie Zugang zu vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei hat oder diese verwendet, was schriftlich nachgewiesen werden kann; oder (d) von der empfangenden Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkung der Verwendung oder Offenlegung erhalten werden. Ferner kann die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, die sie aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder eines anderen gerichtlichen Verfahrens offenlegen muss, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei unverzüglich und legt nur das erforderliche Minimum an Informationen offen.
12.1 Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN IN DEN ABSCHNITTEN 7.1, 7.2 UND 7.3 ÜBERNIMMT NARVAR KEINERLEI GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, BEZÜGLICH DER PLATTFORM, DER DIENSTE, DER IMPLEMENTIERUNG ODER ANDERER BEGLEITMATERIALIEN, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN. NARVAR ÜBERNIMMT KEINERLEI GARANTIE FÜR DIE HANDELSÜBLICHE QUALITÄT, DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER SOLCHE GARANTIEN, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERKEHR ODER DEM HANDELSBRAUCH ERGEBEN. NARVAR LEHNT JEDE GEWÄHRLEISTUNG AB, DASS DIE DIENSTE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SIND, ODER DASS ALLE FEHLER BEHOBEN WERDEN. Das Unternehmen trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Dienste erzielt werden, sowie für die Schlussfolgerungen, die aus dieser Nutzung gezogen werden. Narvar übernimmt keine Haftung für Ansprüche, Verluste oder Schäden, die durch Fehler oder Auslassungen in den Unternehmensdaten oder anderen Informationen, die Narvar vom Unternehmen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder der Implementierung zur Verfügung gestellt wurden, oder durch Handlungen von Narvar auf Anweisung des Unternehmens verursacht wurden. Narvar übernimmt keine Haftung für Ansprüche, Verluste oder Schäden, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung von Produkten, Dienstleistungen, Software oder Websites Dritter durch das Unternehmen oder einen autorisierten Mitarbeiter oder Nutzer ergeben, die über Links innerhalb der Dienste zugänglich sind. Bestimmte Funktionen innerhalb der Dienste können es dem Unternehmen und seinen autorisierten Mitarbeitern ermöglichen, über die Dienste Schnittstellen zu kompatiblen Diensten, Produkten, Technologien und Inhalten Dritter (zusammenfassend als „Drittanbieter-Dienste“ bezeichnet) herzustellen, mit diesen zu interagieren oder Daten mit ihnen auszutauschen, auf sie zuzugreifen und/oder sie zu nutzen. Das Unternehmen kann Narvar auch anweisen, Daten mit einem Drittanbieter-Dienst zu teilen. Narvar erbringt keinerlei Leistungen im Zusammenhang mit den Drittanbieter-Diensten und ist nicht verantwortlich für Kompatibilitätsprobleme, Sicherheitsprobleme, Fehler oder Bugs in den Diensten oder Drittanbieter-Diensten, die ganz oder teilweise durch die Drittanbieter-Dienste oder deren Updates oder Upgrades verursacht werden. Das Unternehmen ist einzig und allein dafür verantwortlich, die Dienste von Drittanbietern aufrechtzuerhalten und alle damit verbundenen Lizenzen und Zustimmungen einzuholen, die für die Nutzung der Dienste von Drittanbietern in Verbindung mit den Diensten durch das Unternehmen erforderlich sind.
12.2 Ausschluss von Schadensersatz. MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNGEN IN ABSCHNITT 12.4 UND FÜR (A) VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEIT, (B) VERLETZUNG ODER VERLETZUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DER ANDEREN PARTEI UND (C) ENTSCHÄDIGUNG GEMÄSS 13.1(I) IST KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, BESONDERE ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN HAFTBAR, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, SELBST WENN DIESE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EINE SOLCHE HAFTUNG AUS EINEM VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, UNERLAUBTER HANDLUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG, GEWÄHRLEISTUNG ODER ANDERWEITIG ENTSTEHT.
12.3 Gesamthaftung. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG EINER PARTEI IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG DIE GEBÜHREN, DIE DAS UNTERNEHMEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DIE HAFTUNG AUSLÖST, AN NARVAR GEZAHLT HAT ODER ZAHLEN MUSS, MIT AUSNAHME DER NACHSTEHENDEN UND IN ABSCHNITT 12.4 GENANNTEN BESTIMMUNGEN:
DIE GESAMTEN HAFTUNGSHÖCHSTGRENZEN, DIE IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGT SIND, SIND NICHT KUMULIERBAR UND KÖNNEN NICHT MITEINANDER KOMBINIERT WERDEN (D. H., DASS EIN UND DASSELBE EREIGNIS, DAS ZU EINER HAFTUNG FÜHRT, NICHT MEHR ALS EINER DER IN ABSCHNITT 12.3 FESTGELEGTEN HÖCHSTGRENZEN UNTERLIEGEN KANN).
12.4 DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT 12 FINDEN KEINE ANWENDUNG AUF DIE HAFTUNG EINER DER PARTEIEN FÜR BETRUG, GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN.
13.1 Entschädigung durch Narvar. Narvar verteidigt das Unternehmen (oder einigt sich mit ihm), stellt es frei und hält es schadlos von jeglichen Schäden und Verbindlichkeiten (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren), die in einem rechtskräftigen Urteil gegen das Unternehmen verhängt werden, sowie von Beträgen, denen im Rahmen eines Vergleichs zugestimmt wurde, soweit diese aus Ansprüchen oder Klagen Dritter gegen das Unternehmen resultieren, die (i) darauf beruhen, dass die Plattform oder die Dienste geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, missbrauchen oder anderweitig gegen diese verstoßen; (ii) auf einer Verletzung von Gesetzen basieren, die auf die Art und die Ausübung der Geschäftstätigkeit von Narvar anwendbar sind; (iii) auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten seitens Narvar oder seiner Mitarbeiter basieren; (iv) auf der Behauptung basieren, dass ein Vertreter, Subunternehmer oder sonstiger Repräsentant von Narvar ein Mitarbeiter ist oder Anspruch auf ein Arbeitsverhältnis oder andere ähnliche Leistungen des Unternehmens hat; oder (v) auf dem Verstoß von Narvar gegen die Datenschutz- und Informationssicherheitsverpflichtungen basieren, die in Anlage C zu dieser Vereinbarung aufgeführt sind. Die Verpflichtungen von Narvar gemäß diesem Abschnitt 13.1 sind abhängig von: (a) der unverzüglichen schriftlichen Benachrichtigung von Narvar über einen solchen Anspruch durch das Unternehmen (jedoch in jedem Fall so rechtzeitig, dass Narvar unvoreingenommen darauf reagieren kann); (b) dem ausschließlichen Recht von Narvar, einen solchen Anspruch zu verteidigen oder beizulegen; und (c) der angemessenen Zusammenarbeit des Unternehmens mit Narvar bei der Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs auf Kosten von Narvar. Das Unternehmen kann sich auf eigene Kosten an der Verteidigung gegen einen Anspruch beteiligen. Sollte die Nutzung der Dienstleistungen durch das Unternehmen aufgrund der in Punkt (i) dieses Abschnitts 13.1 genannten Ansprüche untersagt werden bzw. nach angemessener Einschätzung von Narvar wahrscheinlich untersagt werden, wird Narvar nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten eine der folgenden Maßnahmen ergreifen: (x) die Dienstleistungen zu ersetzen oder zu modifizieren, sodass sie nicht mehr gegen geltendes Recht verstoßen und eine gleichwertige Funktionalität aufweisen; (y) dem Unternehmen das Recht einzuräumen, die Dienstleistungen weiterhin gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu nutzen; oder (z) falls Narvar trotz angemessener Bemühungen nicht in der Lage ist, entweder (x) oder (y) zu erfüllen, diese Vereinbarung zu kündigen und dem Unternehmen einen anteiligen Betrag der Gebühren zu erstatten, die für den verbleibenden Teil der Laufzeit gezahlt wurden, in der das Unternehmen Zugang zu den Dienstleistungen gehabt hätte. Die in dieser Ziffer 13.1 genannten Verpflichtungen von Narvar gelten nicht für Ansprüche gegenüber dem Unternehmen, die sich aus folgenden Gründen ergeben: (1) Änderungen an den Dienstleistungen durch eine andere Person als Narvar, die nicht im Voraus schriftlich von Narvar genehmigt wurden, (2) die Nutzung der Dienstleistungen durch das Unternehmen unter Verstoß gegen diese Vereinbarung oder abweichend von der Dokumentation oder (3) die Kombination, der Betrieb oder die Nutzung der Dienstleistungen mit Anlagen, Geräten, Software oder Daten (insbesondere Unternehmensdaten), die nicht von Narvar geliefert wurden, sofern ein Anspruch ohne diese Kombination, diesen Betrieb oder diese Nutzung nicht entstanden wäre. IN DIESEM ABSCHNITT 13.1 IST DIE EINZIGE HAFTUNG VON NARVAR UND DER EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE ABHILFE DES UNTERNEHMENS IN BEZUG AUF EINE ANGEBLICHE ODER TATSÄCHLICHE VERLETZUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM DURCH DIE PLATTFORM ODER DIE DIENSTE FESTGELEGT.
13.2 Entschädigung durch das Unternehmen. Das Unternehmen schützt Narvar vor Schadensersatzansprüchen und Haftungsansprüchen (einschließlich Gerichtskosten und angemessener Anwaltsgebühren), die in einem rechtskräftigen Urteil gegen Narvar verhängt werden, und hält Narvar schadlos, soweit diese aus Ansprüchen oder Klagen Dritter gegen Narvar resultieren, die sich auf die vorgenannten Punkte beziehen: (i) wenn die Unternehmensdaten, die sonstigen personenbezogenen Daten oder deren Nutzung durch Narvar in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten oder die Rechte der Öffentlichkeit oder der Privatsphäre verletzen, missbrauchen oder verletzen oder zu einem Verstoß gegen ein anwendbares Gesetz oder eine Vorschrift führen, (ii) auf der Nutzung der Dienste durch das Unternehmen, einen autorisierten Mitarbeiter oder einen Nutzer basieren, soweit diese Nutzung nicht in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung erfolgte; (iii) auf der Herstellung, dem Verkauf, dem Vertrieb oder der Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens basiert; oder (iv) auf einer Verletzung von Abschnitt 3. 2 (Beschränkungen) durch das Unternehmen. Die Verpflichtungen des Unternehmens gemäß diesem Abschnitt 13.2 setzen voraus, dass: (a) Narvar das Unternehmen unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert (in jedem Fall aber so rechtzeitig, dass dem Unternehmen eine unvoreingenommene Antwort möglich ist); (b) das Unternehmen das ausschließliche Recht hat, einen solchen Anspruch zu verteidigen oder beizulegen; und (c) Narvar dem Unternehmen auf dessen Kosten jede vernünftigerweise notwendige Unterstützung bei der Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs gewährt. Narvar kann sich auf eigene Kosten an der Verteidigung gegen einen Anspruch beteiligen.
14.1 Aufgabe. Keine der Parteien kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung abtreten. Ungeachtet des Vorstehenden ist jede Partei berechtigt, diese Vereinbarung ohne Zustimmung der anderen Partei an ein Unternehmen abzutreten, das mit ihr fusioniert, sich mit ihr zusammenschließt oder im Wesentlichen alle ihre Vermögenswerte oder Aktien erwirbt, vorausgesetzt, dass der Abtretungsempfänger alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung übernimmt. Eine genehmigte Abtretung dieser Vereinbarung ist für die Nachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien bindend und durchsetzbar, und jede nicht genehmigte Abtretung ist null und nichtig und stellt eine Verletzung dieser Vereinbarung dar.
14.2 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung, ihre Anlagen und alle Serviceaufträge stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann von Narvar wie in der vorstehenden Präambel angegeben jederzeit geändert werden.
14.3 Marketingmaterialien. Das Unternehmen willigt ein, dass Narvar das Unternehmen als Kunden ausweist und die Marken des Unternehmens wie folgt verwenden darf: (i) auf der Webseite von Narvar; (ii) in Verkaufspräsentationen und Marketingmaterialien; und (iii) nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens in jedem Fall in Pressemitteilungen und in einem kurzen Kundenprofil oder einer Fallstudie zur Verwendung durch Narvar zu Werbezwecken.
14.4 Versicherung. Für die Dauer der Laufzeit wird Narvar auf eigene Kosten eine allgemeine Haftpflichtversicherung, eine Haftpflichtversicherung für Cybersicherheit und eine Haftpflichtversicherung für den Schutz der Privatsphäre in wirtschaftlich angemessener Höhe bei angesehenen Versicherern abschließen. Narvar wird dem Unternehmen auf angemessene Anfrage eine Versicherungsbescheinigung (COI, Certificate of Insurance) vorlegen, die die oben genannten Policen und Deckungen belegt.
14.5 Eingeschränkte Rechte. Sowohl die Plattform als auch ihre Dokumentation stellen eine „kommerzielle Computersoftware“ bzw. „kommerzielle Computersoftwaredokumentation“ dar, wie diese Begriffe in FAR 12.212 und anderen relevanten staatlichen Beschaffungsvorschriften verwendet werden. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Plattform oder ihrer Dokumentation durch oder im Namen der US-Regierung unterliegt den in dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen.
14.6 Exportkontrolle. Soweit anwendbar, verpflichtet sich das Unternehmen, alle relevanten Exportgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten („Exportgesetze“) vollständig einzuhalten, damit sichergestellt ist, dass weder die Plattform oder die Dienste noch ein direktes Produkt davon: (a) direkt oder indirekt unter Verletzung der Exportgesetze exportiert oder re-exportiert werden; oder (b) für Zwecke verwendet werden, die nach dem Exportgesetz verboten sind.
14.7 Höhere Gewalt. Wenn eine Partei daran gehindert wird oder nicht in der Lage ist, eine ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, und zwar aus Gründen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei liegen, die sich auf diese Bestimmung beruft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Denial-of-Service-Angriffe, höhere Gewalt, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, Unruhen oder ziviler Ungehorsam, Kriege, Streiks oder Arbeitskämpfe (mit Ausnahme derjenigen, die sich auf die betroffene Partei beschränken), wird die Leistung der betreffenden Partei unter der Voraussetzung entschuldigt und die Frist für die Erfüllung entsprechend verlängert, dass die Partei unverzüglich alle vernünftigerweise erforderlichen Schritte unternimmt, um die vollständige Erfüllung wieder aufzunehmen.
14.8 Geltendes Recht. Mangels Abweichung durch Anhang A (Länderspezifische Bedingungen) wird diese Vereinbarung in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates Kalifornien geregelt und ausgelegt, ohne dass die dortigen Kollisionsnormen zur Anwendung kommen. Die Parteien erkennen die ausschließliche Zuständigkeit und den Gerichtsstand der Staats- und Bundesgerichte in San Francisco, Kalifornien an. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf und der Uniform Computer Information Transactions Act in der jeweils gültigen Fassung oder in der von Zeit zu Zeit kodifizierten oder geänderten Fassung einer Rechtsordnung finden auf diese Vereinbarung keine Anwendung.
14.9 Mitteilungen. Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, bedürfen der Schriftform, beziehen sich auf diese Vereinbarung und gelten als erteilt: (i) bei persönlicher Übergabe; (ii) einen (1) Werktag nach Hinterlegung bei einem staatlich anerkannten Kurierdienst mit schriftlicher Empfangsbestätigung; (iii) beim Versand per E-Mail an dem Tag, an dem die E-Mail mit Sendebestätigung versandt wurde, wenn sie während der normalen Geschäftszeiten der empfangenden Partei versandt wurde, und am nächsten Werktag, wenn sie nach den normalen Geschäftszeiten der empfangenden Partei versandt wurde; oder (iv) drei (3) Werktage nach Versand per Einschreiben oder Rückschein mit vorausbezahltem Porto. Sämtliche Mitteilungen an Narvar oder das Unternehmen werden an die im jeweiligen Serviceauftrag angegebenen Adressen oder an eine andere Adresse gesendet, die eine der Parteien der anderen Partei gemäß diesem Abschnitt 14.9 mitteilt.
14.10 Beziehung zu den Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragsnehmer und sind nicht befugt, Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten im Namen der anderen Partei zu übernehmen oder zu schaffen. Keine der Parteien darf sich als Vertreter der anderen Partei ausgeben. Diese Vereinbarung ist nicht so auszulegen, dass sie eine Partnerschaft, eine Agentur, ein Joint Venture oder eine formelle Geschäftseinheit jeglicher Art begründet oder impliziert.
14.11 Drittbegünstigte. Keine dritte Partei ist ein Begünstigter dieser Vereinbarung, der berechtigt ist, deren Bestimmungen direkt durchzusetzen.
14.12 Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Willen der Parteien am ehesten entspricht, und die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung bleiben in vollem Umfang gültig und wirksam.
14.13 Nicht-exklusive Rechtsmittel. Abgesehen von den Bestimmungen in den Abschnitten 7.2, 7.3 und 13.1 lässt die Ausübung von Rechtsmitteln durch eine der Parteien gemäß diesem Vertrag ihre anderen Rechtsmittel gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig unberührt.
14.14 Kein Verzicht. Keine der Parteien kann durch eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels im Rahmen dieser Vereinbarung einen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel erklären. Alle Verzichtserklärungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch einen bevollmächtigten Vertreter der Partei, die auf ihre Rechte verzichtet. Ein Verzicht einer Partei auf eine Verletzung einer Vereinbarung oder Verpflichtung ist nicht als Verzicht auf eine nachfolgende Verletzung einer anderen Vereinbarung auszulegen.
ANHANG A – LÄNDERSPEZIFISCHE BEDINGUNGEN
ANHANG B – SERVICE LEVEL AGREEMENT
ANHANG C – NACHTRAG ZUR DATENVERARBEITUNG DURCH Narvar
Anhang 1 – Betroffene Personen, Datenkategorien, und Verarbeitung von Vorgängen
Anhang 2 – Narvars Anlage zur Informationssicherheit
Anhang 3 – Zusätzliche Bedingungen für Modul zwei der Standardvertragsklauseln
Anhang 4 – Ergänzende Bedingungen für Modul Eins der Standardvertragsklauseln